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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der S.HE Business GmbH

  • ​§ 1 Geltungsbereich

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(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der S.HE Business GmbH, Am Rabenhorst 59, 48683 Ahaus, (nachfolgend „S.HE Business“ genannt) und ihrem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt S.HE Business nicht an, es sei denn, S.HE Business hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn S.HE Business in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden den Vertrag mit dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

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(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Sie gelten, auch wenn sie später nicht erneut ausdrücklich einbezogen werden.

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(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt

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(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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  • § 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

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(1) Der Vertrag zwischen S.HE Business und dem Kunden kommt durch die auf das von S.HE Business unterbreitete Angebot durch den Kunden innerhalb der Angebotsbindungsfrist abgegebene schriftliche Bestellung zustande.

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(2) Von der S.HE Business übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

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(3) Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die S.HE Business im Rahmen der Auftragserarbeitung anfertigt und/oder anfertigen lässt, sowie sämtliche Rechte an diesen Arbeitsunterlagen verbleiben bei der S.HE Business. Ein Anspruch auf Herausgabe und/oder Aufbewahrung besteht nicht. Der Kunde erhält insbesondere kein Nutzungsrecht an den in diesen Arbeitsunterlagen enthaltenen Bildern, Zeichnungen und/oder Grafiken sowie Präsentationen, Roh- und Arbeitsdateien und Prototypen. Wünscht der Kunde die Übertragung entsprechender Nutzugsrechte und/oder die Herausgabe und/oder Aufbewahrung entsprechender Arbeitsunterlagen, elektronischer Daten und/oder Aufzeichnungen, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

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  • § 3 Lieferfrist und Lieferverzug

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(1) Die von S.HE Business genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

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(2) Die S.HE Business ist zu Teilleistungen (insbesondere einzelner Module) berechtigt, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.

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(3) Sofern S.HE Business verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die S.HE Business nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird S.HE Business den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist S.HE Business berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet.

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(4) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

 

  • § 4 Leistung, Abnahme

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(1) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Leistung als abgenommen,

wenn S.HE Business dem Kunden nach Fertigstellung der Leistungen eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat oder

durch ein sonstiges Verhalten des Kunden, aus dem sich die Anerkennung der Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht entnehmen lässt (bspw. Software-Livegang).

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(2) Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Verweigert der Kunde wegen nicht unwesentlicher Mängel die Abnahme, hat er dies S.HE Business unter Angabe der Mängel schriftlich mitzuteilen. Der Kunde wird S.HE Business für die Beseitigung dieser Mängel eine angemessene Frist setzen.

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  • § 5 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

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(1) Die Vergütung wird zwischen den Parteien individuell bestimmt und ist abhängig von der Auftragsart (Beratungsleistungen und/ oder Software-Entwicklungsarbeiten).

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(2) Zahlungen sind mit Stellung der Rechnung fällig und ohne jeden Abzug (Skonto) zu leisten.

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(3) Sämtliche von S.HE Business berechneten Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

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(4) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen während der Vertragsdurchführung ändert und/oder ergänzt, wird er S.HE Business alle angefallenen Mehrkosten ersetzen und S.HE Business von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen sowie ggfls. einen erforderlichen Mehraufwand vergüten.

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(5) Das Eigentum an den von S.HE Business erstellten Arbeitserzeugnissen geht erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

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  • § 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

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(1) Der Kunde hat S.HE Business alle für die Durchführung der Leistung relevanten Informationen vollständig zur Kenntnis zu geben. S.HE Business ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht, es sei denn, dass der Auftrag dies ausdrücklich umfasst.

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(2) Soweit zur Durchführung der Leistung von S.HE Business Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt und dadurch in Verzug der Annahme gerät, verschieben sich etwaig vereinbarte Liefertermine und S.HE Business ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Darüber hinaus ist S.HE Business berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung nicht nachgekommen ist; in diesem Fall steht S.HE Business das vertraglich vereinbarte Honorar zu, S.HE Business muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Sofern der Kunde im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40% des Honorars für die von S.HE Business noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart. Will der Kunde einen Abzug wegen Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft von S.HE Business oder böswilliger Unterlassung anderweitigen Erwerbs vornehmen, so trägt er insoweit dem Grunde und der Höhe nach die Beweislast.

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  • § 7 Kündigung

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(1) Der Kunde kann bis zur Vollendung des Auftrags jederzeit den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist S.HE Business berechtigt, das vereinbarte Honorar zu verlangen, wobei sie sich dasjenige anrechnen lassen muss, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Sofern der Kunde im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 40% des Honorars für die von S.HE Business noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart. Will der Kunde einen Abzug wegen Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft von S.HE Business oder böswilliger Unterlassung anderweitigen Erwerbs vornehmen, so trägt er insoweit dem Grunde und der Höhe nach die Beweislast.

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(2) Beide Parteien können diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

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(3) Die Kündigung – egal aus welchem Grund – bedarf der Schriftform.

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  • § 8 Nutzungsrechte

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(1) Der Umfang der übertragenen Nutzungsrechte richtet sich in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht nach den vertraglichen Vereinbarungen beziehungsweise nach dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck, § 31 Absatz 5 Urheberrechtsgesetz findet entsprechende Anwendung.

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(2) Die Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

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(3) Soweit nicht anders vereinbart, räumt S.HE Business dem Kunden ein nicht-ausschließliches, einfaches Nutzungsrecht ein.

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(4) Im Falle einer Software-Entwicklung hat der Kunde in keinem Fall das Recht, die erworbenen urheberrechtlich zugunsten von S.HE Business geschützten Werke zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

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(5) Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde im Falle einer Software-Entwicklung keinen Anspruch auf Übergabe des Quellcodes und der Roh- sowie Arbeitsdateien.

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  • § 9 Support bei Software-Entwicklungsaufträgen

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(1) Bei Entwicklungsaufträgen gelten die gesondert zu vereinbarenden Service Level Agreements („SLA“) von S.HE Business. Sofern kein SLA vereinbart wurde, gilt Folgendes:

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(2) Service- und Supportleistungen werden werktäglich montags bis freitags in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erbracht. Ausgenommen hiervon sind die gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen sowie der 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres.

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(3) Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten gestellt werden, gelten unbeschadet sonstiger vertraglicher Absprachen, als während des nächstfolgenden Werktags eingegangen.

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  • § 10 Gewährleistung

 

Für etwaige Sach- oder Rechtsmängel gilt Folgendes:

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(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a, 445b bzw. §§ 445c, 327 Abs. 5, 327u BGB), sofern nicht, z. B. im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gleichwertiger Ausgleich vereinbart wurde.

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(2) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen

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(3) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB bzw. § 634a BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

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(4) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gem. der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1,76 Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).

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(5) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kauf- und Werkvertragsrechtsrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

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(6) Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 12 sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

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  • § 11 Geheimhaltung

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(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen von S.HE Business, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, einschließlich Software-Object-Codes, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

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(2) Der Kunde verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen von S.HE Business strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen.

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(3) Von der Geheimhaltungspflicht in Abs. 2 ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen, 

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a) die dem Kunden bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

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b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

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c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Kunde S.HE Business vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

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(4) Der Kunde wird nur solchen Beratern Zugang zu Vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor diesen Geheimhaltungsverpflichtungen entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren wird der Kunde nur denjenigen Mitarbeitern die Vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung des Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

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(5) Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach diesen Bestimmungen werden nicht durch eine Beendigung des Vertragesberührt und bleiben noch über einen Zeitraum von 5 Jahren ab Beendigung des Vertrages in Kraft.

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  • § 12 Haftung

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(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit von S.HE Business wird von dem Kunden getragen. S.HE Business ist nicht verpflichtet, Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen oder Entwürfe dahingehend zu überprüfen, ob sie rechtlich zulässig sind oder Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Bild- und sonstige Nutzungsrechte, Namens- und Markenrechte etc., verletzen. Dies gilt auch für Vorlagen, Fotos, 6 Modelle oder Arbeitsunterlagen, die vom Kunden gestellt werden. Der Kunde stellt S.HE Business insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.

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(2) S.HE Business haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet S.HE Business nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von S.HE Business.

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(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

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  • § 13 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung von Ansprüchen

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(1) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

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(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag mit S.HE Business abzutreten.

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  • § 14 Sonstige Bestimmungen

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(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der S.HE Business und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (UN-Kaufrecht).

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(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Coesfeld der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. S.HE Business ist gleichwohl berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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Stand : Mai 2022

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